Bauleitplanung

Ortsrand_Strümpfelbach

Wenn gebaut werden soll ...

 ... dann ist eine qualitativ hochwertige Siedlungsgestaltung gefordert, die dem Wohl des Menschen mit seinen Bedürfnissen nach Wohnen und Arbeiten dient. Eine landschaftsgerechte Einbettung der Wohnsiedlungen und des Gewerbes in die Landschaft bzw. Aktivierung von innerörtlichen Bereichen zur Gewinnung von Wohnflächen sind wichtige Planungsziele.

Mit dem Bebauungsplan legen Städte und Gemeinden Art und Maß der geplanten Nutzung eines Gebiets fest.
Landschaftsgerechtes Bauen heißt Rücksicht zu nehmen auf den vorhandenen baulichen Bestand, aber auch auf die örtlichen Landschafts- und Naturraumpotentiale.

B-PlanIm Flächennutzungsplan (FNP) wird die beabsichtigte städtebauliche Entwicklung der Gemeinde für einen Zeitraum von ca. 15 Jahren in den Grundzügen dargestellt.

Mit dem Umweltbericht werden Bestandserhebung und Eingriffsbewertung transparent und verbindlich in den Bebauungsplan und den Flächennutzungsplan integriert.

Der Grünordnungsplan (GOP) ist der ökologische Gestaltungsplan zum Bebauungsplan, in dem gestalterische und ökologische Belange abgehandelt werden. Dem GOP entspricht der Landschaftsplan auf der Ebene der vorbereitenden Bauleitplanung.

Referenzen