Umweltberichte

neuer Ortsrand mit Graben

Der Umweltbericht als verbindlicher Bestandteil des Bebauungsplanes

Nach § 2 Abs. 4 BauGB muss für alle Bauleitpläne (Bebauungsplan und Flächennutzungsplan) eine Umweltprüfung durchgeführt werden. In einem Umweltbericht werden die vorraussichtlich erheblichen Umweltauswirkungen beschrieben und bewertet.
Der Umweltbericht ist verbindlicher Bestandteil der Begründung des Bebauungsplanes. Die zu behandelnden Umweltbelange gehen über die des Grünordnungsplanes hinaus, sie sind in der Anlage des BauGB zum § 2a aufgeführt.

Referenzen

 

begrünter Parkplatz

Gestaltung und Ökologie ...

Der Grünordnungsplan ist der ökologisch orientierte Fachplan zum Bebauungsplan. Im Grünordnungsplan werden im Wesentlichen die "Schutzgüter" Boden, Wasser, Luft/Klima, Biotope/Arten, Landschaftsbild/Naherholung betrachtet.
Eine fundierte Bestandserhebung ist die Grundlage für eine transparente Eingriffsbwertung. Je nach Bestand und Schwere des Eingriffs sind Ausgleichsmaßnahmen (im Eingriffsgebiet) oder externe Maßnahmen (an anderer Stelle) notwendig.

GOP

 

Für Bestandsbewertung und Ausgleichsbemessung können sogenannte Punkteverfahren herangezogen werden, die jedoch immer verbal-argumentativ ergänzt werden müssen.



Von der LUBW (Landesanstalt für Umwelt) sind Vorschläge für einheitliche Bewertungsverfahren der verschiedenen Schutzgüter gemacht worden.
Wir lehnen uns an die von der LUBW empfohlene Bewertungsmethodik an.

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