Umweltberichte
Der Umweltbericht als verbindlicher Bestandteil des Bebauungsplanes
Nach § 2 Abs. 4 BauGB muss für alle Bauleitpläne (Bebauungsplan
und Flächennutzungsplan) eine Umweltprüfung durchgeführt werden.
In einem Umweltbericht werden die vorraussichtlich erheblichen
Umweltauswirkungen beschrieben und bewertet.
Der Umweltbericht ist verbindlicher Bestandteil der Begründung des
Bebauungsplanes. Die zu behandelnden Umweltbelange gehen über die des
Grünordnungsplanes hinaus, sie sind in der Anlage des BauGB zum § 2a
aufgeführt.
Gestaltung und Ökologie ...
Der Grünordnungsplan ist der ökologisch
orientierte Fachplan zum Bebauungsplan. Im
Grünordnungsplan werden im Wesentlichen die
"Schutzgüter" Boden, Wasser, Luft/Klima, Biotope/Arten,
Landschaftsbild/Naherholung betrachtet.
Eine fundierte Bestandserhebung ist die Grundlage für eine transparente
Eingriffsbwertung. Je nach Bestand und Schwere des Eingriffs sind
Ausgleichsmaßnahmen (im Eingriffsgebiet) oder externe Maßnahmen
(an anderer Stelle) notwendig.
Für Bestandsbewertung und Ausgleichsbemessung können sogenannte
Punkteverfahren herangezogen werden, die jedoch immer verbal-argumentativ
ergänzt werden müssen.
Von der LUBW (Landesanstalt für Umwelt) sind Vorschläge für
einheitliche Bewertungsverfahren der verschiedenen Schutzgüter
gemacht worden.
Wir lehnen uns an die von der LUBW empfohlene Bewertungsmethodik an.