Landschaftspflegerischer Begleitplan

Bagger_Plaisir

Bauen in der freien Landschaft ...

Sollen in der freien Landschaft Einzelbauvorhaben ohne Bebauungsplan wie Leitungstrassen, Kanalbauwerke oder Regenrückhaltebecken gebaut werden, so ist hierfür die Erstellung eines Landschaftspflegerischen Begleitplanes notwendig.
Analog zum Grünordnungsplan wir der Bestand der Naturgüter im Eingriffsgebiet erhoben, die Eingriffsschwere bestimmt und entsprechende Ausgleichsmaßnahmen vorgesehen.

 

LPB RRH

Im Gegensatz zum Grünordnungsplan sind die Eingriffe des LPB häufig nicht flächig, sondern punktuell bzw. linear. Eingriffe erfolgen oft nur in einzelne Schutzgüter, dafür aber besonders stark. Beim Bau einer  Windkraftanlage ist der Flächenverbrauch gering, der Eingriff in das Landschaftsbild aber unter Umständen sehr groß.
Eine frühzeitige Einbindung des Landschaftsplaners in den Planungsprozess kann die Eingriffe minimieren.

Ökologische Kompetenz
auf der Baustelle

Bei Großbaustellen und Baustellen in ökologisch sensiblen Bereichen (z.B. geschützte Biotope, Bereiche mit besonderer Empfindlichkeit, geschützte Arten usw.) ist bei täglichen Entscheidungen auch ökologische Kompetenz auf der Baustelle gefragt.
Nur so können Eingriffe in die Schutzgüter minimiert und ein zügiger Baufortschritt in kritischem Gelände sichergestellt werden.

Kanalgraben

UVP:  ... die günstigste Variante!

Die UVP (gem. UVPG und Ländergesetzen) ist ein Instrument zur Konretisierung des Umweltvorsorgeprinzips. Möglichst früh sollen Umweltfolgen abgeschätzt und in den entsprechenden Entscheidungen berücksichtigt werden. Umweltfolgen sollen erkannt und minimiert werden.

Die UVP führt nicht, wie der Name suggeriert zu "umweltverträglichen" Planungen, sondern sie zeigt die erwarteten Umweltauswirkungen auf. Hierdurch ist es häufig möglich, günstige und ungünstige Varianten eines Planvorhabens bereits im Vorfeld zu erkennen. Durch die UVP fließen in Vorhabensentscheidungen Umweltaspekte nach einem geregelten Verfahren ein.

Referenzen