Landschaftspflegerischer Begleitplan
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Bauen in der freien Landschaft ...
Sollen in der freien Landschaft Einzelbauvorhaben ohne Bebauungsplan wie
Leitungstrassen, Kanalbauwerke oder Regenrückhaltebecken gebaut werden, so
ist hierfür die Erstellung eines Landschaftspflegerischen
Begleitplanes notwendig.
Analog zum Grünordnungsplan wir der Bestand der Naturgüter im
Eingriffsgebiet erhoben, die Eingriffsschwere bestimmt und entsprechende
Ausgleichsmaßnahmen vorgesehen.
Im Gegensatz zum Grünordnungsplan sind die Eingriffe des
LPB häufig nicht flächig, sondern punktuell bzw.
linear. Eingriffe erfolgen oft nur in einzelne Schutzgüter, dafür
aber besonders stark. Beim Bau einer Windkraftanlage ist der
Flächenverbrauch gering, der Eingriff in das Landschaftsbild aber unter
Umständen sehr groß.
Eine frühzeitige Einbindung des Landschaftsplaners in den Planungsprozess
kann die Eingriffe minimieren.
Ökologische Kompetenz
auf der Baustelle
Bei Großbaustellen und Baustellen in ökologisch sensiblen Bereichen
(z.B. geschützte Biotope, Bereiche mit besonderer Empfindlichkeit,
geschützte Arten usw.) ist bei täglichen Entscheidungen auch
ökologische Kompetenz auf der Baustelle gefragt.
Nur so können Eingriffe in die Schutzgüter minimiert und ein
zügiger Baufortschritt in kritischem Gelände sichergestellt werden.
UVP: ... die günstigste Variante!
Die UVP (gem. UVPG und Ländergesetzen) ist ein Instrument zur Konretisierung des Umweltvorsorgeprinzips. Möglichst früh sollen Umweltfolgen abgeschätzt und in den entsprechenden Entscheidungen berücksichtigt werden. Umweltfolgen sollen erkannt und minimiert werden.
Die UVP führt nicht, wie der Name suggeriert zu "umweltverträglichen" Planungen, sondern sie zeigt die erwarteten Umweltauswirkungen auf. Hierdurch ist es häufig möglich, günstige und ungünstige Varianten eines Planvorhabens bereits im Vorfeld zu erkennen. Durch die UVP fließen in Vorhabensentscheidungen Umweltaspekte nach einem geregelten Verfahren ein.